Wenn Sie der Meinung sind, dass der vom Finanzamt festgesetzte Grundbesitzwert zu hoch ist, haben Sie das Recht, einen niedrigeren Wert nachzuweisen.
Diese Möglichkeit wird als Öffnungsklausel bezeichnet ($\S 198$ Bewertungsgesetz, BewG).
Das Verkehrswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen dient dem Finanzamt als rechtsgültiger Nachweis für den niedrigeren gemeinen Wert Ihrer Immobilie.Ziel: Die Senkung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und damit eine Reduzierung der zu zahlenden Erbschafts- oder Schenkungsteuer.